Publié in iRights.info
Auteur Till Kreutzer

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde über Paragraf 97a Urheberrechtsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Ebay-Händler hatte die Regelung, nach der die Abmahnkosten in urheberrechtlichen Bagatellfällen maximal 100 Euro betragen dürfen, als grundrechtsverletzend gerügt. Der Paragraf 97a Urheberrechtsgesetz wurde durch den Zweiten Korb der Urheberrechtsreform eingeführt.