Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Auch wer Daten über den Dienst „Retroshare” nur durchleitet, kann für Urheberrechtsverletzungen haften, so die Ansicht des Landgerichts Hamburg in einer einstweiligen Verfügung. Schon wer das Programm verwendet, würde demnach Prüfpflichten verletzen, weil die Nutzung nicht kontrollierbar sei.