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Auteur telemedicus.info

Auch bei unveröffentlichten Werken sind Privatkopien nach einem BGH-Urteil erlaubt, das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten soll unabhängiger werden, Medienbilder von Corinna Schumacher waren einem Urteil zufolge zulässig. Außerdem im Wochenrückblick: Microsoft will Urteil zu Datenherausgabe in Irland anfechten, „Gratis“-Werbung von Flirtportal, Uber in Hamburg, „Rock am Ring“-Rechte, Weiterverkauf bei E-Books und E-Plus-Übernahme.