Publié in iRights.info
Auteur Till Kreutzer

Ist redaktionelle Berichterstattung über Kopierschutzcracker Werbung für illegale Software? Ist das Setzen eines Links auf den Anbieter schon ein Eingriff in das Urheberrecht oder im Rahmen der freien Berichterstattung zulässig? Über diese wichtigen Fragen hatte das Landgericht München I Anfang April in einem Streit zwischen Unternehmen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag zu entscheiden.