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In der Auseinandersetzung zwischen dem Heise Verlag und der Musikindustrie um die Berichterstattung über Kopierschutzknacker gibt es ein neues Urteil. In der Berufungsinstanz bestätigte das Oberlandesgericht München, dass es dem Heise-Verlag erlaubt ist, über das DVD-Kopierprogramm “AnyDVD” zu berichten. Es dürfen allerdings keine Links auf die Homepage des Hestellers gesetzt werden.