Publié in iRights.info
Auteur Robert A. Gehring

Software, die analoge Aufnahmen von digital geschützten Musikstücken ermöglicht, ist nicht grundsätzlich verboten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main Ende Mai im Verfahren Napster gegen die Franzis Verlag GmbH. Trotzdem verstößt die von Franzis vertriebene Software gegen das Wettbewerbsrecht und muss daher vom Markt genommen werden.