Publié in iRights.info
Auteur Valie Djordjevic

Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen – viele Werke fallen nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, andere sind vom Urheber freigegeben. Die Unterschiede sind allerdings für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung. Das Urheberrecht schützt persönlich geistige Schöpfungen. Das sind zum Beispiel Texte, Musikkompositionen, Bilder, Fotos, Filme, aber auch Aufführungen wie Tanz und Konzerte.