Es gibt ein paar Verhaltensregeln, die für Betroffene von Cyber-Mobbing schon manches vereinfachen können: Fünf Grundregeln.
Es gibt ein paar Verhaltensregeln, die für Betroffene von Cyber-Mobbing schon manches vereinfachen können: Fünf Grundregeln.
Meme wandern durch das Netz, kombinieren als Image-Macro ein Bildmotiv mit immer wieder neuem Text oder dienen als Reaction-GIF dem Gefühlsausdruck. Wo sie herkommen und wer sie erschaffen hat, sieht man ihnen nicht an. Immerhin dokumentieren Seiten wie die Enzyklopädie Knowyourmeme ihre Verbreitung. Jetzt hat auch die Library of Congress in Washington eine Sammlung über Netzkultur veröffentlicht.
Die Website The Pirate Bay kann sich nicht darauf berufen, dass sie keine Werke anbietet, sondern nur Verweise sammelt. Auch ihre Betreiber verletzen Urheberrechte, entschied der Europäische Gerichtshof. Das Urteil lässt erwarten, dass die Seite in Europa zunehmend gesperrt wird. Dass beim Dateitausch über Peer-to-Peer-Netzwerke häufig Urheberrechte verletzt werden, ist keine Überraschung.
Für offene Lernmaterialien haben sich Creative-Commons-Lizenzen weithin durchgesetzt, um sie leichter nutzbar zu machen. Die folgenden Tipps helfen dabei, eigene Materialien so zu veröffentlichen, dass andere sie möglichst leicht verwenden können. Offene Bildungsmaterialien (OER) können nicht nur Schul- und Lehrbücher, sondern auch Arbeitsbögen, Aufgabenbücher, Handreichungen und vieles mehr sein.
Ein Mannheimer Museum will erreichen, dass ein Wikipedia-Nutzer Fotos gemeinfreier Werke aus der freien Enzyklopädie löscht. Nun bestätigt das Oberlandesgericht Stuttgart es darin: Er habe Katalogfotos nicht verwenden dürfen, auch seine eigenen Aufnahmen seien verboten gewesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung eines Wikipedia-Nutzers im Streit um Fotos gemeinfreier Kunst zurückgewiesen.
Wird ein Video per Embedding auf der eigenen Website eingebunden, wird es angezeigt, als sei es dort gespeichert. Tatsächlich wird das Video aber nicht kopiert, sondern es bleibt an der Originalquelle und wird von dort gestreamt. Es stellt sich die Frage, ob das Embedding rechtlich ohne weiteres erlaubt ist. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einbetten nicht anders zu bewerten ist ein Link.
Auf Videoportalen findet man Videos und Musik von bekannten und unbekannten Musikern und Filmemachern. Mit den entsprechenden Programmen lassen sich die Streams dauerhaft speichern. Ist das erlaubt? Wer hat das noch nicht erlebt: Man hat ein besonders gutes Video bei Youtube oder einem ähnlichen kostenlosen Dienst gefunden.
Quellen für Videos im Netz gibt es viele – legale ebenso wie illegale. Wann können Nutzer Urheberrechte verletzen, wo drohen Abmahnungen oder andere Risiken? Neben den bekannten Video-Angeboten wie Netflix, Amazon Video oder Youtube gibt es im Netz auch rechtlich fragwürdige Streaming-Angebote.
Wenn Medien Dokumente erstmals veröffentlichen, kann das Urheberrecht zum Fallstrick werden. So erging es der WAZ , als sie Lageberichte der Bundeswehr aus Afghanistan publizierte. Das Verteidigungsministerium ging mit dem Urheberrecht gegen die Veröffentlichung vor – und nährte den Eindruck, es als Notnagel gegen unliebsame Veröffentlichungen zu missbrauchen.
Gegner der geplanten Urheberrechtsreform meinen, das Gesetz zum „Urheberrecht in der Wissensgesellschaft“ sei eine Bedrohung der Wissenschaftsverlage. Mit der Realität im wissenschaftlichen Publikationsmarkt hat das wenig zu tun, schreibt Eckhard Höffner.