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Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Urteil des Gerichts der Europäischen Union am Freitag: Gegenseitige Vereinbarungen von Verwertungsgesellschaften in Europa haben nicht gegen das Kartellrecht verstoßen. Der Dachverband CISAC hatte gegen die Europäische Kommission geklagt und jetzt – teilweise – Recht bekommen.