Messages de Rogue Scholar

language
Publié in iRights.info
Auteur Henry Steinhau

Heute setzten Journalistengewerkschaften und Zeitungsverleger-Verband ihre Tarifverhandlungen für Zeitungsredakteure fort – sie blieben ergebnislos. Über die Gehaltsverhandlungen hinaus wollen die Verleger offenbar den rund 14.000 festangestellten Redakteuren weitergehende Nutzungsrechte an deren Texten „abkaufen“. Das rituelle Säbelrasseln der Kontrahenten geht wohl weiter.

Publié in iRights.info
Auteur Sven Scholz

Die GEMA hat sich erneut zum Thema Creative-Commons-Lizenzen und zur entstehenden Verwertungsgesellschaft C3S geäußert. Sven Scholz ist Schlagzeuger der Band Singvøgel, sympathisiert mit der C3S-Idee und hat sich die GEMA-Äußerungen näher angesehen.

Publié in iRights.info
Auteur Henry Steinhau

Anfang September will sich in Berlin der Verein „Art but fair” gründen. Erklärtermaßen will er prekäre Verhältnisse in der Kulturbranche aufzeigen und überwinden. Initiator Johannes Schatz spricht im Interview mit iRights.info über die von „Art but fair” vorgeschlagenen „Goldenen Regeln“ und darüber, was Künstler und Politik ändern können. Johannes Maria Schatz ist Autor, Produzent und Komponist im Musical-Genre.

Publié in iRights.info
Auteur Andrea Pollmeier

Das Urheberrecht hat einmal eine unabhängige Verlagswirtschaft ermöglicht, mit den digitalen Produktionsweisen ergeben sich jedoch immer mehr Konflikte. Alexander Peukert, Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und internationales Immaterialgüterrecht an der Uni Frankfurt, zeichnet die Entwicklung und aktuelle Probleme im Interview nach.

Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben, das dem Händler Usedsoft verboten hatte, gebrauchte Software-Lizenzen von Oracle weiterzuverkaufen. Nachdem inzwischen auch der Europäische Gerichtshof für den Weiterverkauf entschieden hatte, muss das Oberlandesgericht jetzt neu darüber befinden.

Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Musiker und Radiohead-Sänger Thom Yorke hat angekündigt, seine Veröffentlichungen vom Streamingdienst Spotify zurückzuziehen – zumindest die Soloproduktionen und die seiner Band „Atoms for Peace”. Die meisten Alben sind bereits nicht mehr verfügbar. Gleichzeitig hat er Spotifys Geschäftsmodell kritisiert. Es fokussiere auf Künstler, die vom Backkatalog leben, biete aber Newcomern keine Perspektive.

Publié in iRights.info
Auteur Bob Ostertag

Werke im Netz zu verschenken ist eine gute Idee, fand der Musiker Bob Ostertag. Doch es ist leichter gesagt als getan. Was heruntergeladen wird, wird deshalb noch nicht gehört. Die Netbots der Plattformen durchsuchen jeden Tonschnipsel auf Urheberrechtsverletzungen. Sie dienen wenigen Stars und behindern viele Künstler. 2006 habe ich angefangen, meine Musik zu verschenken.

Publié in iRights.info
Auteur telemedicus.info

Die Bundesregierung will das Geschmacksmusterrecht reformieren, Verbraucherschützer klagen gegen Paypal, Polizei und Staatsanwaltschaft gehen gegen einen mutmaßlichen Uploader von kino.to vor. Außerdem im Wochenrückblick: Die Telekom antwortet dem Kartellamt zur Drosselung, die BGH-Entscheidung zu Autocomplete ist veröffentlicht.

Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Wie weit dürfen Redaktionen beim Redigieren von Texten gehen, wann fängt eine Entstellung an? Um die Grenzen redaktioneller Bearbeitungen – und damit des Urheberpersönlichkeitsrechts – geht es im Streit zwischen dem freien Autor Christian Jungblut und dem „Geo”-Verlag Gruner+Jahr. Nach der Berufung von Gruner+Jahr zum Oberlandesgericht Hamburg schlägt das Gericht jetzt einen Vergleich vor.

Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Ein Downloadshop für E-Books und Hörbücher darf den Weiterverkauf der Dateien untersagen und weitere Kopien einschränken. Das hat das Landgericht Bielefeld in einem Streit mit Verbraucherschützern entschieden. Was kauft man, wenn man Downloads kauft? Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil entschieden: Der Käufer erwirbt ein Nutzungsrecht, Einschränkungen zum Weiterverkauf und zum privaten Kopieren sind erlaubt (Az. 4 O 191/11, PDF).