Messages de Rogue Scholar

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Auteur Till Kreutzer

Lädt man Daten anderer in die Cloud hoch, muss man deren Persönlichkeitsrechte beachten. Dazu gehört vor allem das Recht auf das eigene Bild. Will man Fotos oder Videos anderer Leute im Netz veröffentlichen, muss man immer fragen. Die Ausnahmen sind eng begrenzt. Neben dem Urheberrecht spielen Persönlichkeitsrechte in der Cloud eine erhebliche Rolle. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Persönlichkeitsrechte.

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Auteur David Pachali

Wer seine Musiksammlung in der Cloud speichern will, kann auf verschiedene Angebot der großen Anbieter zurückgreifen. Allerdings kommen die mit Bedingungen – ein Wechsel ist nicht einfach möglich. Deshalb muss man vorher gut nachdenken, für wen man sich entscheidet. Neben Streaming-Anbietern, bei denen man für eine monatliche Gebühr einen Rundum-Zugang zum Musikkatalog bekommt, gibt es auch spezielle Cloud-Speicherdienste für Musik.

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Auteur Till Kreutzer

Videos zu drehen und zu schneiden ist heute fast jedem möglich. Selbst Handys verfügen häufig über HD-fähige Kameras und einfache Videoeditoren. Die Möglichkeiten der Technik führen wie so oft zu rechtlichen Komplexitäten. Ein Video selbst zu drehen, ist zunächst kein Problem. Will man es aber online stellen – zum Beispiel auf einer Videoplattform – müssen gewisse Regeln eingehalten werden.

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Auteur Till Kreutzer

Cloud-Speicherdienste können große Vorteile für die Ablage, Verwaltung und gemeinsame Erarbeitung von Dokumenten haben. Man hat mit jedem Gerät und von überall Zugriff. Außerdem kann man Dokumente gemeinsam erstellen oder sie anderen über Cloud-Dienste zugänglich machen. Aber insbesondere beim Teilen von Dokumenten gilt es, urheberrechtliche Aspekte zu beachten.

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Auteur Till Kreutzer

Das Urheberrecht gilt für die meisten Inhalte, die man bei Cloud-Anbietern nutzen und in die Cloud speichern will. Musik, Filme, Texte, Bilder, Computerspiele und -programme sind fast immer urheberrechtlich geschützt. Ist man nicht selbst der Urheber, müssen viele, zum Teil komplizierte, Regeln beachtet werden. Dieser Text gibt ein Überblick über das Thema. Das Urheberrecht schützt Werke.

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Auteur Matthias Spielkamp

Wäre es nicht toll, wenn man die gesamte private Bibliothek immer und überall zur Verfügung hätte, am besten in der Hosentasche? Statt Büchern aus Papier müssten es natürlich E-Books sein, und die am besten in der Cloud. Denn sonst hätte man einiges zu schleppen. Doch das Versprechen vom Lesen in der Cloud geht noch viel weiter. Aber auch die Gefahren, die damit verbunden sind.

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Auteur Till Kreutzer

Fotos werden heute fast ausschließlich digital gemacht. Dadurch bestehen viele Möglichkeiten, sie zu archivieren, in digitalen Fotoalben zu organisieren, zu bearbeiten und mit anderen zu teilen. Man kann sie im Netz bei Cloud-Speicherdiensten sichern oder seine lokale Fotosammlung über solche Dienste zu synchronisieren. Das hat den Vorteil, dass man sie sich auf allen Geräten, wie Computern, Handys oder Tablets anschauen kann.

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Auteur Till Kreutzer

Cloud-Speicherdienste ermöglichen es, Dateien jeder Art – also auch Musik-Files – im Netz zu speichern. Auch zum Teilen von Musik sind sie geeignet, weil man anderen den Zugriff auf seinen Webspace oder seine Online-Ordner ermöglichen kann. All diese Handlungen werfen jedoch urheberrechtliche Fragen auf, wenn man nicht nur selbst komponierte und eingespielte Musikstücke speichern und teilen will.

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Auteur John Hendrik Weitzmann

Darf man Spiele zur Sicherheit in der Cloud speichern? Die gute Nachricht: Man darf, und das sogar wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen des Spiele-Anbieters es ausdrücklich verbieten. Eine der wichtigsten Funktionen von Cloud-Systemen ist die Speicherung von Dateien.

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Auteur John Hendrik Weitzmann

Um von überall und jeder Art von Endgerät aus dasselbe Spiel spielen zu können, dient die Cloud also auch als spezialisierter Speicher. Aber welche rechtlichen Probleme kann es rund um das Speichern der eigentlichen Spiele (-dateien) in der Cloud und das Speichern von Spielständen und Nutzerdaten geben? Und welchen rechtlichen Status haben „virtuelle Gegenstände“ in Spielen?