Messages de Rogue Scholar

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Auteur Gastautor

Fast bei jedem Text, den man schreibt, bezieht man sich auf fremde Quellen. Sei es, dass man in einem wissenschaftlichen Artikel andere Werke analysiert oder in einem Roman aus einem anderen Buch zitiert. Doch inwieweit darf man in eigenen Texten fremdes Material überhaupt verwenden? Eine wichtige Einschränkung des Urheberrechts (eine sogenannte Schrankenbestimmung) ist das Recht, andere Werke ganz oder teilweise zitieren zu dürfen.

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Auteur Matthias Spielkamp

Bill Rosenblatt ist einer der bekanntesten Experten für DRM-Systeme. Im Interview mit iRights.info erklärt er, warum DRM nicht gleichbedeutend mit Kopierschutz ist, weshalb DRM eine Zukunft in sozialen Netzwerken hat, welche Fehler die Buchbranche macht und warum Creative Commons ein guter Partner für DRM ist. Rosenblatt ist Autor des Buches „Digital Rights Management: Business and Technology“” und bloggt unter Copyright and Technology.

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Auteur Ilja Braun

Ein Leitfaden (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt hier als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der Schwerpunktinitiative Digitale Information entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den §137l des Urheberrechtsgesetzes fallen.

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Auteur Redaktion iRights.info

Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hat gegen unser Portal den Vorwurf erhoben, wir hätten das Urheberrecht verletzt. Wolff bezieht sich dabei auf unsere Veröffentlichung des bislang geheim gehaltenen Entwurfs für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, erstellt von den Verlegern und kommentiert von ver.di und dem DJV, der seit dem 7.  Mai bei iRights.info nachzulesen ist.

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Auteur Redaktion iRights.info

Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hat gegen unser Portal den Vorwurf erhoben, wir hätten das Urheberrecht verletzt. Wolff bezieht sich dabei auf unsere Veröffentlichung des bislang geheim gehaltenen Entwurfs für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der Entwurf wurde erstellt von den Verlegern und kommentiert von ver.di und dem DJV.

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Auteur Matthias Spielkamp

Führt das Internet dazu, dass Journalismus als vierte Gewalt ohne zusätzliche staatliche Regulierung nicht mehr funktionieren kann? Um diese Frage wird es am Freitag um 14 Uhr bei der re:publica gehen (Kalkscheune, Großer Saal). Geplant war zunächst eine Diskussion um die Forderung der Presseverlage nach einem Leistungsschutzrecht.