Messages de Rogue Scholar

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Auteur Robert A. Gehring

Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20. Juli der Staatsanwaltschaft untersagt, von einem Provider persönliche Daten eines Tauschbörsennutzers herauszuverlangen. Dies sei „offensichtlich unverhältnismäßig”, wenn ein Nutzer nur wenige Musikstücke zum Download angeboten habe.

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Auteur Robert A. Gehring

Major Labels, Filmwirtschaft und der Börsenverein des Buchhandels wollen ohne richterliche Erlaubnis auf die Daten von Internet-Nutzern zugreifen können. Das machten sie bei der Anhörung zur Urheberrechtsnovelle deutlich, die am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages stattfand. Internetprovider, Verbraucher- und Datenschützer sind dagegen. Das laufende Gesetzgebungsverfahren dient dazu, eine Reihe von EU-Vorgaben umzusetzen.

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Auteur Valie Djordjevic

Ein kanadisches Gericht hat in einer Berufungsverhandlung gegen den Antrag der großen Musikindustrie-Firmen entschieden, die an persönliche Daten von 29 Tauschbörsennutzern herankommen wollten. Die Entscheidung relativierte jedoch zugleich ein Urteil aus dem vergangenen Jahr, in dem das Herunterladen von Musik aus Tauschbörsen nicht als Urheberrechtsverletzung angesehen wurde.

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Auteur Till Kreutzer

Die Bundesregierung plant, den Datenschutz für Nutzer von Telemedien, also vor allem Internet-Diensten, einzuschränken. Internet-Service-Provider (ISP) sollen mehr Möglichkeiten zum Speichern von Nutzungsdaten erhalten. Könnte sich der Entwurf durchsetzen, wäre der Weg für eine Einführung der umstrittenen Auskunftsansprüche von Rechteinhabern gegen Internet-Provider geebnet.

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Auteur Matthias Spielkamp

23 Millionen Deutsche kaufen über das Internet ein. Um sich vor den Risiken zu schützen, die sie dabei eingehen, müssten sie sich ein Wissen aneignen, als würden sie ihre Autos selbst reparieren wollen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in seinem Dossier zum Weltverbrauchertag 2005. Das 43 Seiten starke Papier soll aber nicht nur warnen, sondern auch darüber aufklären, wie man sich vor den Gefahren schützen kann.

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Auteur Matthias Spielkamp

Die so genannte “Artikel 29-Datenschutzgruppe” der EU-Kommission möchte wissen, was EU-Bürger von Digitalem Rechtekontroll-Management (DRM) und digitalen Funketiketten (RFID) halten. Sie bittet daher um Stellungnahmen zu ihren Arbeitspapieren. Die Datenschutzgruppe, die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, geleitet wird, hat zu den beiden Themen Arbeitspapiere verfasst.