Die ZDF-Sendung WISO befasst sich in ihrer heutigen Sendung mit dem Urheberrecht im Internet.
Die ZDF-Sendung WISO befasst sich in ihrer heutigen Sendung mit dem Urheberrecht im Internet.
Das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe stellt seit heute rund 3.000 digitalisierte Kunstwerke aus seiner Sammlung online, wie das Museum mitteilt. Zum Teil sind die Werke gemeinfrei und können beliebig weiterverwendet werden. Diese sind in der digitalen Sammlung an der Public-Domain-Widmung CC0 zu erkennen.
Urheber sollen ihr Recht auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können, ein erster Entwurf für eine Neuregelung ist öffentlich. So sollen etwa Berufsverbände gegen schlechte Honorare vorgehen können. Urheberverbände begrüßen die Zielrichtung und wollen zugleich Nachjustierungen, während seitens der Verwerter erste heftige Kritik zu hören ist.
Mit der Verabschiedung des Reda-Berichts hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu Reformen beim Urheberrecht umrissen, die von Regelungen für Bildung und Wissenschaft bis zum Urhebervertragsrecht reichen. Im Interview erläutert die Berichterstatterin Julia Reda (Piraten), worauf sich die Parlamentarier einigen konnten und wo sie europaweiten Reformbedarf sieht.
Gemeinfrei oder doch geschützt? Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben eine Klage gegen Wikimedia eingereicht. Der Streit betrifft die Frage, ob Reproduktions-Fotos von urheberrechtsfreien Gemälden ebenfalls frei verwendet werden dürfen. Auslöser des Streits ist ein Foto, das der Hausfotograf der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen von einem Gemälde Richard Wagners angefertigt hatte.
Das US-Hackermagazin „2600“ ist in einen kuriosen Streit um die Verwendung von Farbklecksen verwickelt, von dem The Register berichtet. Auf dem Cover einer Ausgabe des Magazins aus dem Jahr 2012 fanden sich grafisch montierte Kleckse in der rechten unteren Ecke. Laut dem vom 2600-Magazin veröffentlichten Schreiben fordert die Bildagentur Trunk Archive vom Magazin nun eine Lizenz.
Nutzt man öffentlich Musik, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, darf die GEMA Geld verlangen. Wer keine bösen Überraschungen riskieren will, sollte sich damit beschäftigen, ob er unter Vergütungspflichten fällt. Immer wieder sorgen Forderungen der GEMA für Aufmerksamkeit. Da soll ein Seniorentreff im norddeutschen Fahrdorf für das wöchentliche Volkslieder-Singen bezahlen oder Kindergärten, die Laternenumzüge veranstalten.
Bereits seit einigen Jahren zeigt die Bibliothek der ETH Zürich manche digitalisierte Sammlung aus ihrem Bildarchiv im Netz, seit Ende Juli stehen rund 250.000 Bilder online und dürfen zugleich weiterverwendet werden, wie die Bibliothek mitgeteilt hat.
Vergangene Woche schrieb Jan Engelmann auf iRights.info über die Band „The Grateful Dead“, musikalisches Schaffen und freie Lizenzen. Der Artikel plädiert dafür, kreative Schöpfung stärker als gemeinschaftlichen Prozess zu begreifen. Jetzt hat der Autor und Sprecher Fabian Neidhardt eine Hörfassung des Artikels erstellt. Er schreibt: Vielen Dank dafür!
Die Psychedelic-Rock-Band The Grateful Dead ist ein musikalischer Sonderfall: Konzerte und ihre Aufnahmen waren wichtiger als Alben und zirkulierten erst durch die Fans, die Deadheads. Sie demonstrieren, wie Musik nicht allein in einsamer Schöpfung, sondern in gemeinschaftlichen Prozessen entsteht und lebendig wird, schreibt Jan Engelmann.