Pubblicato in iRights.info
Autore Robert A. Gehring
Im Streit um die Vermarktung von Fotos aus Potsdamer Parkanlagen hat sich die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen die Fotoagentur Ostkreuz durchgesetzt. Das Landgericht Potsdam verurteilte die Fotoagentur wegen Eigentumsverletzung als Mitstörer.