Pubblicato in iRights.info
Autore Till Kreutzer
Nach einem Beschluss des Landgerichts Kiel sind Mitarbeiter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nicht als neutrale Sachverständige in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzusehen. Sie dürfen daher nicht mit entscheidenden Aspekten der Ermittlungstätigkeit betraut werden.