Pubblicato in iRights.info
Autore David Pachali
Internetanbieter müssen Webseiten nur dann sperren, wenn Rechteinhaber alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Verfahren eine Klage der GEMA sowie von Tonträgerherstellern gegen Provider zurückgewiesen.