Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau
Im Streit um die ungefragte Veröffentlichung eines Fotos auf Twitter durch den Journalisten Jan Böhmermann, für die er vom Urheber abgemahnt wurde, weist der betreffende Hamburger Fotograf Martin Langer auch auf sein Urheberpersönlichkeitsrecht hin.