Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

2013 beschloss die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einen völkerrechtlichen Vertrag über weltweite Ausnahmen im Urheberrecht: Sehbehinderte Personen sollen veröffentlichte Werke leichter nutzen können. Der Vertrag ist seit 2016 in Kraft, aber noch nicht überall geltendes Recht. In Deutschland gibt es seit 2018 entsprechende gesetzliche Regelungen, mit „befugten Stellen“ als Dreh- und Angelpunkt.