Pubblicato in iRights.info
Autore David Pachali
Wer mit anderen sein WLAN teilt, haftet zwar grundsätzlich nicht für fremde Rechtsverletzungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es aber für angemessen, wenn der Zugang zum WLAN-Netz mit einem Passwort gesichert wird. Wer in seinen Urheberrechten verletzt wird, kann zudem weiterhin einen Unterlassungsanspruch gegen den WLAN-Betreiber durchsetzen, entschied der EuGH heute in einem Streit um die Störerhaftung.