Framing ohne Zustimmung der Urheber*innen unzulässig – wenn diese technischen Kopierschutz einsetzen
Pubblicato in iRights.info
Autore Redaktion iRights.info
Das rechtliche Tauziehen um das Einbetten fremder Inhalte auf eigenen Webseiten geht weiter: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass beim Framing Urheberrechte verletzt werden können, wenn die einbettende Stelle dafür technische Schutzmaßnahmen der Urheber*innen umgeht.