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Im Februar 2019 habe ich bei der Universität Zürich per Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu dem “Read & Publish Agreement” von RSC nachgefragt. Die Universität Zürich verzögerte die Antwort bis weit über die gesetzlichen Fristen, nur um dann die Einsicht letztlich gänzlich zu verwehren. Gegen diesen Ablehnung habe ich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Beschwerde eingelegt. Nun lieg ein Zwischenentscheid der Rekurskommission vor.