Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau
Nutzt man öffentlich Musik, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, darf die GEMA Geld verlangen. Wer keine bösen Überraschungen riskieren will, sollte sich damit beschäftigen, ob er unter Vergütungspflichten fällt. Immer wieder sorgen Forderungen der GEMA für Aufmerksamkeit. Da soll ein Seniorentreff im norddeutschen Fahrdorf für das wöchentliche Volkslieder-Singen bezahlen oder Kindergärten, die Laternenumzüge veranstalten.