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Pubblicato in iRights.info
Autore Matthias C. Kettemann
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ wird kontrovers diskutiert. Begrüßenswert: Der Gerichtshof stärkt die Grundrechte von Datenschutz und Achtung der Privatsphäre, wobei er Raum für Abwägung lässt. Fragwürdig: Bei Ausnahmen bleibt er kryptisch und schemenhaft. Ob das Urteil einen Missbrauch von Löschansprüchen unterstützt, muss sich erst erweisen.