Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau
Mit einer Verfassungsbeschwerde holt Yahoo zum Gegenschlag aus, um sich zur Wehr zu setzen gegen Ansprüche von Presseverlagen bezüglich des Leistungsschutzrechts. Es sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Internet-Unternehmen. Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Das teilt der Suchmaschinen- und Verzeichnisbetreiber in einer Pressemitteilung mit.