Pubblicato in iRights.info
Autore Till Kreutzer

Wird ein Video per Embedding auf der eigenen Website eingebunden, wird es angezeigt, als sei es dort gespeichert. Tatsächlich wird das Video aber nicht kopiert, sondern es bleibt an der Originalquelle und wird von dort gestreamt. Es stellt sich die Frage, ob das Embedding rechtlich ohne weiteres erlaubt ist. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einbetten nicht anders zu bewerten ist ein Link.