Pubblicato in iRights.info
Autore Robert A. Gehring

Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20. Juli der Staatsanwaltschaft untersagt, von einem Provider persönliche Daten eines Tauschbörsennutzers herauszuverlangen. Dies sei „offensichtlich unverhältnismäßig“, wenn ein Nutzer nur wenige Musikstücke zum Download angeboten habe.