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Pubblicato in iRights.info
Autore John Hendrik Weitzmann
Eine Arbeitsgruppe des Bundesverbands Deutscher Ballett- und Tanzinstruktoren (BDBTI) hat am gestrigen 31. März erste Eckpunkte eines neu einzuführenden Leistungsschutzrechts für Ballettdirektoren vorgelegt. Dieses neue Recht solle helfen, die Übernahme von Bewegungsabläufen durch Kopisten einzudämmen.