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Pubblicato in iRights.info
Autore Tobias Schwarz
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 14.3. erneut dem Filehosting-Service Rapidshare untersagt, seinen Nutzern urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung zu stellen. Im Detail urteilte das OLG, dass erst die Bereitstellung eines Download-Links die Urheberrechtsverletzung darstelle, nicht schon der Upload eines Werkes.