Seit März 2018 gelten neue urheberrechtliche Regelungen für Bildung und Wissenschaft. Sie erleichtern Lehrenden zwar das Leben, aber freie Lizenzen sind weiterhin nötig. Im März 2018 trat das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (UrhWissG) in Kraft. Im Zentrum dieser Reform standen Neuerungen, die den Umgang mit urheberrechtlichen Werken in Bildung und Wissenschaft erleichtern.