Fotos ohne Einwilligung der Abgebildeten sind typisch für Straßenfotografie – und manchmal ausnahmsweise erlaubt. Wer ungefragt abgelichtet wird, muss aber nicht jede öffentliche Verwendung hinnehmen. Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde eines Fotografen abgewiesen, der die Kunstfreiheit gefährdet sah. Wer Fotos von anderen Menschen veröffentlicht, muss sie in der Regel vorher fragen.