Pubblicato in iRights.info
Autore Tobias Schwarz
Spielpläne für Fußballbegegnungen können nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. In seiner Urteilsbegründung widerspricht das Gericht der Firma Football Dataco, dem Vermarkter der Spielpläne der englischen und schottischen Premier League.