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Pubblicato in iRights.info
Autore telemedicus.info

Die GEMA klagt jetzt gegen die bei Youtube eingeblendeten Sperrtafeln, auch der Deutsche Anwaltsverein spricht sich gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht aus, der Bundesgerichtshof erklärt den Internetzugang zu einer Lebensgrundlage, ein Gutachten des Deutschen Handelsverbands hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Wochenrückblick. GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?