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Pubblicato in iRights.info
Autore Jan Schallaböck
Wer auf seiner Webseite Möglichkeiten der Kommunikation und Interaktion anbietet, muss zumeist nicht nur in seiner Datenschutzerklärung darauf hinweisen, sondern braucht eine wirksame Einwilligung der Personen, von denen Daten erhoben werden. Der folgende Artikel ist Teil der Service-Reihe Datenschutz auf Webseiten in Zusammenarbeit mit Seitenstark.