Messaggi di Rogue Scholar

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Autore Redaktion iRights.info

Welche Creative-Commons-Lizenz ist die richtige für meine wissenschaftliche Open-Access-Publikation? Eine neue Empfehlung der Max Planck Digital Library Services votiert eindeutig für CC BY – und rät vom NC-Modul ab. Entstanden ist die Empfehlung unter Mitarbeit von Till Kreutzer.

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Autore Georg Fischer

OER und KI – wie geht das zusammen? Till Kreutzer im OERinfo-Erklärvideo zu den Fragen, was beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu beachten ist und wie sich hybride Kreationen als Open Educational Resources nutzen lassen. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Autore Georg Fischer

Welche Lizenz für meine OER? Was ist von der CC-Lizenz genau umfasst? Im Erklärvideo von OERinfo beantwortet Paul Klimpel zentrale und oft gestellte Fragen zur richtigen Lizenz für offene Lehrmaterialien. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info. In fünf frisch produzierten Videos erklären sie, wie Open Educational Resources (OER) und das Urheberrecht zusammenhängen.

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Autore Georg Fischer

Paul Klimpel erläutert im Erklärvideo von OERinfo die Lizenzen von Creative Commons. Dabei geht er genauer auf die einzelnen Module ein und welche Vorteile sie jeweils für Open Educational Resources (OER) bieten. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Autore Georg Fischer

Wie sind Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrecht eigentlich definiert? Wo liegt die Grenze zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Nutzung? Und was bedeutet die „15%-Regel“ für nicht-kommerzielle Bildungseinrichtungen? Paul Klimpel liefert Antworten im Erklärvideo von OERinfo. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Autore Betim Neziraj

Der BGH stellt klar: Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als patentrechtliche Erfinderin gelten. Dennoch kann der Nutzer der KI die von ihr entwickelte Erfindung patentieren lassen. Im Urheberrecht ist eine KI ebenfalls nicht Urheberin eines Werks. Urheberrechte zu beanspruchen ist für den Nutzer dabei deutlich komplexer.

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Autore Georg Fischer

Ende Oktober ist es wieder soweit: „Zugang gestalten!“ findet statt – diesmal in Stuttgart. Bereits zum 14. Mal lädt die Konferenz dazu ein, kulturpolitische, rechtliche und praktische Fragen des Kulturellen Gedächtnisses zu diskutieren. Das Motto in diesem Jahr: „Das Erbe antreten“. Was auf dem Programm steht und wie Sie an der Konferenz teilnehmen können.

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Autore Georg Fischer

Das war deutlich: Im Streit um online dargestellte Fototapeten hat der Bundesgerichtshof dem Abmahndrang eines Fotografen einen Riegel vorgeschoben. Sein fragwürdiges Geschäftsmodell: Beiläufige Abbildungen von gekauften Fototapeten auf Bildern im Netz aufspüren und ihre Nutzung abmahnen. Dem erteilte das Karlsruher Gericht nun eine klare Absage.

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Autore Robert Wiese

Wollen wissenschaftliche Autor*innen Open Access veröffentlichen, ist ihnen häufig unklar, ob dies mit einem vorher geschlossenen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort vereinbar ist. Eine neue Handreichung von Berlin Universities Publishing klärt die grundlegende Fragen, ob und welche Konflikte hierbei entstehen können.

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Autore Adelheid Heftberger

Urheberrechte an Filmwerken sind oft nicht leicht zu ermitteln. Institutionen wie das Bundesarchiv verfügen über einen Schatz an teilweise verwaisten Filmwerken. Damit die Gesellschaft an diesem Schatz teilhaben kann, sind vorher Unsicherheiten bei Urheber- und Nutzungsrechten zu klären.