Messaggi di Rogue Scholar

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Autore John Hendrik Weitzmann

Darf man Spiele zur Sicherheit in der Cloud speichern? Die gute Nachricht: Man darf, und das sogar wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen des Spiele-Anbieters es ausdrücklich verbieten. Eine der wichtigsten Funktionen von Cloud-Systemen ist die Speicherung von Dateien.

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Autore John Hendrik Weitzmann

Um von überall und jeder Art von Endgerät aus dasselbe Spiel spielen zu können, dient die Cloud also auch als spezialisierter Speicher. Aber welche rechtlichen Probleme kann es rund um das Speichern der eigentlichen Spiele (-dateien) in der Cloud und das Speichern von Spielständen und Nutzerdaten geben? Und welchen rechtlichen Status haben „virtuelle Gegenstände“ in Spielen?

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Autore John Hendrik Weitzmann

Neue technische Entwicklungen haben den Spielemarkt verändert. Viele Spiele finden inzwischen nicht mehr einfach auf dem eigenen Rechner statt, sondern nutzen mannigfaltige Netzwerktechnologien. Ein Überblick. Online-Games und Cloud-Games erreichen einen immer größeren Markt.

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Autore John Hendrik Weitzmann

Cloud-Technologien spielen bei Computerspiele zunehmend eine Rolle. Dabei gibt es zwei Varianten: Bei der einen wird das Internet als Kommunikationskanal genutzt, aber das Spiel selbst läuft auf dem eigenen Rechner, bei der zweiten läuft das Spiel komplett in der Wolke – ohne dauerhafte Internetverbindung geht also nichts.

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Autore Gastautor

Computer-Games seien wie der Film janusköpfig: Kulturgut und Wirtschaftsgut zugleich, schrieb Malte Behrmann an anderer Stelle. Hier spricht der Anwalt und Geschäftsführer des GAMES Bundesverbandes über Games als arbeitsteilig erstellte Hybride aus Kunst und Technik und darüber, welche Schwierigkeiten das für das Urheberrecht und die Kreativen in der Branche aufwirft.

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Autore Till Kreutzer

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren. Software darf unabhängig davon weiterveräußert werden, ob sie auf einem physischen Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wird.

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Autore telemedicus.info

Der EuGH entscheidet: Auch per Download gekaufte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden, das europäische Parlament kippt ACTA, das Leistungsschutzrecht kommt später ins Kabinett. Außerdem im Wochenrückbklick: Sperrverfügungen, neues Meldegesetz und Sicherheitsaufklärung durch Provider. **EuGH erlaubt Weiterkauf gebrauchter Softwarelizenzen ** Der Käufer einer per Download erworbenen Software darf diese an Dritte weiterverkaufen.

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Autore telemedicus.info

Paris wird Sitz des Gerichts fürs neue EU-Einheitspatent, Digitale Gesellschaft e.V. schlägt ein Gesetz zur Haftungsfreiheit für WLAN-Betreiber vor, der EuGH bestätigt eine Kartellstrafe für Microsoft wegen zu hoher Lizenzgebühren. Außerdem im Wochenrückblick: Stiftung Datenschutz, Roaming-Gebühren und Kabelfernseh-Verträge.

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Autore telemedicus.info

Im Urheberrechtsstreit konstatiert SPD-Netzpolitiker Klingbeil „Versäumnisse“ der Politik, die Button-Lösung gegen Kostenfallen im Netz gilt ab August, das Fraunhofer-Institut konstatiert Sicherheitsmängel bei Clouddiensten. Außerdem im Wochenrückblick: Neues zur Umsatzsteuerpflicht bei Ebay, Gewerblichkeit bei Softwareentwicklern, Jugenschutz bei Games und Facebooks Börsengang.

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Autore Alexander Wragge

Im Namen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) fordert ein Trojaner zur Zahlung von Strafgebühren auf. Viele fallen auf den Betrug herein. Der sogenannte GVU-Trojaner blockiert die infizierten Computer. Eine Meldung fordert die Nutzer auf, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über den Online-Zahlungsdienst „PaysafeCard“ 100 Euro zu zahlen, um die “Sperrung” rückgängig zu machen.