Messaggi di Rogue Scholar

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Autore telemedicus.info

Youtube und die Schweizer Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Lizenz-Tarife, der Urheber des Stinkefinger-Fotos von Peer Steinbrück fordert seine Rechte ein, im Gefolge des Abhörskandals ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Coburg. Außerdem im Wochenrückblick: Beschlagnahme gehosteter Dateien, Recht auf Vergessenwerden und Online-Lottoziehung.

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Autore Henry Steinhau

Wenn am morgigen Donnerstag um 11 Uhr der Wiener Künstler Alex Kiessling den Stift für das Projekt „Long Distance Art“  in die Hand nimmt, dann ist er dabei nicht allein. Und er zeichnet auch nicht allein. Bei der Schöpfung seines Kunstwerks werden Kiessling Zuschauer in der Ovalhalle des Wiener Museumsquartiers Live beobachten.

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Autore David Pachali

Ein vorbildlicher Schritt: Der J. Paul Getty Trust hat 4.689 Digitalisate aus dem vom US-Ölmagnaten gegründeten Museum in Los Angeles frei im Netz verfügbar gemacht. Im Rahmen eines Open-Content-Programms kann jetzt jeder die gemeinfreien Gemälde, Zeichnungen, Fotografien und Manuskripte für beliebige Zwecke verwenden.

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Autore Matthias Spielkamp

Gerade erst ist die Süddeutsche Zeitung auf den Zug aufgesprungen{bitte=““ das=““ essen=““ nicht=““ instagrammen!""=““ target=“_blank”}: Ein Berliner Wirt möchte nicht, dass seine Gäste seine Kreationen fotografieren und die Bilder bei Instagram veröffentlichen.

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Autore David Pachali

Die Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum berichtet über einen von ihr vertretenen Fall, in dem ein Fotograf seine Bilder unter Creative Commons veröffentlichte. Ein Unternehmen verwendete eines der Fotos, ohne Urheber und Lizenz zu nennen bzw. zu verlinken: Für die Verwendung einer Landschaftsaufnahme auf mehreren Websites des Unternehmens einigte man sich dann auf einen Schadensersatz von 14.000 Euro.

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Autore Valie Djordjevic

Die Session Netzkultur versus Urheberrecht war gut besucht. Sehr gut sogar, so gut, dass im Raum Stage 3, der nicht klein ist, hinten die Leute stehen mussten. Das war schon eine Überraschung für uns – dass das Thema Urheberrecht trotz all der anderen interessanten Vorträge auf der re:publica so zieht.

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Autore telemedicus.info

Der Bundestag hat längere Schutzfristen für Tonaufnahmen beschlossen, der Bundesgerichtshof bestätigt seine Fotografie-Rechtsprechung, Facebooks Klarnamenpflicht bleibt erlaubt. Außerdem im Wochenrückblick: Telekom und Netzneutralität, Verfassungsgericht zur Antiterrordatei, Grünbuch zur Medienkonvergenz, Werbeverbot und Rundfunkbeitrag.

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Autore David Pachali

Seit Donnerstag verbreitet sich die Nachricht im Netz, nun ging sie auch über den Ticker: Ein Facebook-Nutzer wurde abgemahnt, weil er durch das Teilen eines Links mit Vorschaubild bei Facebook eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Das Vorschaubild soll das Urheberrecht einer Fotografin verletzt haben, die es auf einer Fotoplattform eingestellt habe.

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Autore Alexander Wragge

Im Streit um das Foto einer Gummiente auf Facebook haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Horrorszenarien, wonach Abmahnwellen in sozialen Netzwerken drohen, scheinen bislang unbegründet. Doch die Rechtsunsicherheit bleibt. Der Fall machte im April die Runde: Der Betreiber einer Firmenseite auf Facebook erhielt eine Abmahnung.

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Autore Valie Djordjevic

Seine Fotos in der Cloud zu speichern ist enorm praktisch: Man kann mit verschiedenen Rechnern darauf zugreifen und hat eine zusätzliche Backup-Funktion – denn keine Festplatte und kein Datenträger hält ewig. Trotzdem muss man einige Dinge beachten – zum Beispiel welche Rechte man dem Cloud-Anbieter gibt und welche Rechte anderer man selbst beachten muss.