Messaggi di Rogue Scholar

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Autore Matthias Spielkamp

Das Landgericht Leipzig hat die Rechte von Filmemachern gestärkt. In einem Rechtsstreit zwischen dem MDR und der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm erklärte das Gericht Klauseln aus allgemeinen Geschäftsbedingungen des MDR für unwirksam. Sollte das Urteil bestand haben, könnten auf ARD und ZDF hohe Rückforderungen zukommen.

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Autore telemedicus.info

Der Gameentwickler Electronic Arts sieht durch „The Ville“ Urheberrechte an den „Sims“ verletzt, ein US-Gericht entscheidet zugunsten des Video-Bookmarking-Dienstes myVidster, der Patentprozess Apple vs. Samsung ist gestartet. Außerdem im Wochenrückblick: Quellen-TKÜ, Buttonlösung und Kabelgebühren. Electronic Arts verklagt Zynga wegen Urheberrechtsverletzung Der US-Spieleentwickler Electronic Arts hat die Browsergameschmiede Zynga verklagt.

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Autore Alexander Wragge

Mit 24 Verwertungsgesellschaften in aller Welt hat sich Youtube einigen können, nur mit der deutschen GEMA nicht. Youtube-Sprecherin Mounira Latrache erklärt im Interview mit iRights.info, warum man sich nicht auf eine „abrufbezogene Mindestvergütung“ für Musikvideos einlässt und selbst Inhalte sperrt. iRights.info: Seit Jahren sind viele Musikclips für deutsche Internetnutzer auf Youtube gesperrt.

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Autore Alexander Wragge

Die GEMA und Youtube streiten seit Jahren darum, wie und in welcher Höhe Komponisten und Textdichter für Musikinhalte auf der Videoplattform zu entlohnen sind. Im Interview mit iRights.info verteidigt der GEMA-Vertreter Alexander Wolf den Sonderweg der deutschen Verwertungsgesellschaft. Zur Person Alexander Wolf ist Syndikus der GEMA für internationale Rechtsfragen.

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Autore Matthias Spielkamp

In einem hochinteressanten Artikel berichtet die New York Times über den Fall Richard O’Dwyers. Der 24jährige Student aus Nordengland soll an die USA ausgeliefert werden, weil er eine Website betrieben hat, die Links zu Fernsehsendungen und Filmen anzeigte. Einige (möglicherweise etliche) davon wurden rechtswidrig angeboten, aber nicht auf O’Dwyers eigener Site.

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Autore Alexander Wragge

Youtubes Konzernmutter Google geht gegen MP3-Konvertierungsdienste vor. Allerdings lässt es sich nur schwer verhindern, dass Nutzer Musik aus Videos herauskopieren – sowohl rechtlich als auch technisch. Google verschärft offenbar seine Maßnahmen gegen Internetdienste, die das Mitschneiden von Musik auf der Google-Videoplattform Youtube ermöglichen.

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Autore Alexander Wragge

Um die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu retten, fordern Dokumentarfilmer ein neues Internetmedium. Bis zu 800 Millionen Euro aus der neuen Haushaltsabgabe der GEZ könnten einen “gewaltigen kreativen Schub” auslösen, erklärt Thomas Frickel, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, im Interview. Zur Person Thomas Frickel ist Regisseur und Filmproduzent.

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Autore Alexander Wragge

Ein französisches Gericht hat entschieden: Die Videoplattform Youtube muss Inhalte nicht vorab filtern, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. In Deutschland ringt Youtube noch mit Prüfpflichten für Uploads. Die Richter wiesen eine Klage des französischen Fernsehsenders TF1 gegen die Youtube-Muttergesellschaft Google zurück, berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur Reuters.

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Autore Alexander Wragge

Nach der GEMA hat auch Youtube gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Die Hamburger Richter hatten am 20. April entschieden, dass Youtube bei Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftet. “Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug”, begründete die Verwertungsgesellschaft den Gang in die nächste Instanz.

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Autore Alexander Wragge

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Youtube muss mehr tun, um Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Das Portal Youtube ist für die Videos auf seiner Seite mitverantwortlich und fällt bei Urheberrechtsverletzungen unter die sogenannte Störer-Haftung. Das entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA im Fall von zwölf GEMA-geschützten Musiktiteln.