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Pubblicato in iRights.info
Autore Gerhard Pfennig

Im Rechtsstreit darüber, ob die Verwertungsgesellschaft VG Wort einen pauschalen Anteil für Verleger von seinen Tantiemen abziehen darf, hat der Kläger Martin Vogel auch in zweiter Instanz gewonnen. Das rührt an den Fundamenten der VG Wort. Im Gastbeitrag verteidigt Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, die gemeinsame Rechtewahrnehmung. 1. Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist nicht rechtskräftig.

Pubblicato in iRights.info
Autore Henry Steinhau

Die VG Wort darf nicht allen Urhebern einen pauschalen Verlegeranteil von ihren Tantiemen abziehen. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht München heute dem Urheberrechtsexperten und Autor Martin Vogel in zweiter Instanz Recht. Das Gericht entschied: der Verlegeranteil wäre nur dann berechtigt, wenn die Urheber den Verlagen die entsprechenden Ansprüche zuvor abgetreten haben. Das war bei Vogel nicht der Fall.