Wer eine frei zugängliche Website verlinkt, braucht dafür keine Genehmigung eines Rechteinhabers. Was in Deutschland ohnehin schon klar schien, hat jetzt auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Aber auch für das Einbetten von Inhalten könnte dasselbe gelten. Verlinkungen auf frei zugängliche Quellen im Netz sind keine urheberrechtlich relevante Nutzung – wer verlinkt, braucht dafür weder eine Genehmigung noch muss er zahlen.