In eigener Sache: Offene Lehr- und Lernmaterialien können schon jetzt auf der Basis des geltenden Urheberrechts umgesetzt werden, neue gesetzliche Regelungen sind für diesen Zweck nicht nötig. Das ist eines der Ergebnisse der Studie „Open Educational Resources (OER), Open Content und Urheberrecht“. Till Kreutzer von iRights.Law hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt.