Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof ein klares Urteil zugunsten der Urheber gefällt. Sie müssen ihre schmalen Tantiemen nicht mehr mit den Verlagen teilen. Warum sollten sie auch? Nehmen wir einmal an, die Mieter eines Landes würden eine Verwertungsgesellschaft gründen. Aufgabe dieser Gesellschaft wäre es, alle Möbelstücke, die von Mietern bei ihrem Auszug zurückgelassen werden, weiter zu verwerten.