Die Verwertungsgesellschaft VG Wort muss ihre Verteilungspraxis ändern, seit Gerichte entschieden, dass Verlage keinen Anspruch auf pauschale Überweisungen haben. Dennoch handelt sie weiter zum Nachteil der Autoren. Das zeigen etwa die Ausschüttungen an Herausgeber und Zuschüsse für Druckkosten, die Verlagen zugutekommen.