Messaggi di Rogue Scholar

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Autore Robert A. Gehring

Der größte irische Internetprovider, Eircom, hat sich vor Gericht mit den vier weltgrößten Plattenfirmen geeinigt, in Zukunft aktiv gegen illegales Filesharing in seinen Netzen vorzugehen. Eircom wird eine so genannte “Three-Strikes-Policy” praktizieren. Bei Universal, Sony, EMI und Warner dürften gestern die Champagner-Korken geknallt haben.

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Autore Robert A. Gehring

Auf der diesjährigen Midem-Musikmesse in Cannes sorgt die Ankündigung eines Vertreters von der Isle of Man für Aufsehen, auf der Insel das Filesharing vollständig zu legalisieren und eine Kulturflatrate einzuführen. Queen Elizabeth II könnte P2P-Geschichte schreiben.

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Autore Matthias Spielkamp

Vom Turbo fürs Filesharing berichtet Kurt Kleiner in der deutschen Ausgabe des Technology Review: Der Bundesverband mit dem schwierigen Namen (für “Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.”, kurz BITKOM) hat einen Leitfaden mit einem ebenso schwierigen Namen veröffentlicht: Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht – Leitfaden zum legalen Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG (PDF, 376 kb). Sehr sexy.

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Autore Matthias Spielkamp

Microsoft nutzt es, Apple und Sony auch. Genauso Nokia und Philips und wer einem sonst noch einfällt, wenn es um digitale Daten aller Art geht. Es steckt im PC und im iPod, im Handy und im PDA und demnächst auch im Fernsehgerät. Gemeint ist DRM: Digitales Rechtekontroll-Management. Die Rechteinhaber setzen große Hoffnungen darauf, Verbraucherschützer sehen viele Gefahren. Aber was ist das eigentlich?

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Autore Till Kreutzer

Eigentlich heißt der Zweite Korb „Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informations- gesellschaft“. Der sperrige Titel verheißt, dass das bestehende Urheberrecht optimiert und an die Bedürfnisse der Gegenwart und Zukunft angepasst werden soll. Seit dem 1. Januar 2008 ist der „Zweite Korb“ geltendes Gesetz. Was hat sich geändert, was muss man beachten?

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Autore Robert A. Gehring

Im Verfahren um die Urheberrechtsverletzungen einer 16-Jährigen hat das Oberlandesgericht München den Schuldspruch gegen die Eltern der Schülerin aufgehoben. Das Gericht führt zur Begründung unter anderem die Komplexität des Urheberrechts an. Eltern haben es nicht leicht. Besonders schwer hat es die Eltern einer internetaffinen 16-Jährigen getroffen.

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Autore Robert A. Gehring

In einem seit 2003 in den USA laufenden Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen hat der Verteidiger jetzt beantragt, den Prozess audiovisuell im Internet zu übertragen. Der Jurist begründet seinen Antrag mit der pädagogischen Funktion einer solchen Übertragung. Joel Tenenbaum droht eine drakonische Strafe.

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Autore Robert A. Gehring

Wer wissen will, wie und wo man sich Musik und/oder Filme kostenlos und legal herunterladen kann, könnte einmal einen Blick auf die folgenden beiden Artikel werfen: Süddeutsche Zeitung: Kinofilme im Netz – Gratis und legal (11.12.2008); Chip: Musik im Netz: Gratis-Tunes legal herunterladen (9.12.2008) Wir empfehlen zur Ergänzung die Lektüre der Klicksafe-Broschüre „Musik im Netz — Runterladen ohne Reinfall!“. The post Kostenlos und legal

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Autore Matthias Spielkamp

Nicht nur Radio hören, sondern auch selber machen – ein Traum vieler Radiofans. Dafür, dass es kein Traum bleibt, sorgt das sogenannte Webcasting. Mit dieser Technik kann fast jeder sein eigenes Radioprogramm ausstrahlen. Damit es aber nicht nur technisch funktioniert, sondern man auch rechtlich auf der sicheren Seite ist, hier einige wichtige Informationen.

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Autore Robert A. Gehring

Die EU-Kulturminister wollen den illegalen Musiktausch im Internet nicht mit Zwangssperren sondern mit besseren Online-Angeboten bekämpfen. Das hat der Europäische Kulturrat am Freitag beschlossen. Frankreich konnte sich im Europäischen Kulturrat mit seiner Forderung nach einer aggressiven Bekämpfung des illegalen Dateitauschs im Internet mit Zwangssperrungen des Internetzugangs nicht durchsetzen.