Auch die GEMA darf Musikverlage nicht pauschal an Tantiemen beteiligen, entschied das Kammergericht Berlin. Das Urteil stärkt unabhängige Künstler, doch wenn Gerichte Verwertungsgesellschaften auf geltendes Recht hinweisen müssen, zeigt sich die ganze Schieflage zwischen Kreativen und Verwertern, kommentiert Berthold Seliger.