Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren und Verlagen einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche.
Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren und Verlagen einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche.
Der überarbeitete Einigungsvertrag zum Google-Buchprojekt sieht vor, dass die meisten deutschen Bücher nicht mehr davon betroffen sind. Außerdem wurde eine Art Interessenvertretung für die Autoren verwaister Werke eingerichtet. Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs über die Google Buchsuche.
Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden.
Das Urheberrecht ist in den vergangenen Jahren so schnell und umfassend geändert worden wie nie zuvor. Der iRights.info-Autor Ilja Braun hat in einer Chronologie die wichtigsten Entwicklungen seit dem Jahr 2000 zusammengefasst, vom „Stärkungsgesetz“ bis zur Diskussion einer Kulturflatrate. Das Urheberrecht war schon immer eine komplizierte und für Laien schwer durchschaubare Materie.
Wie Matthias Spielkamp hier bereits gemeldet hat: 0,8% Beteiligung am Nettoladenpreis eines Hardcovers, 0,4% am Taschenbuch, zu zahlen ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren – diese Beteiligungssätze hat der Bundesgerichtshof in seinem heutigen Urteil als “angemessene Vergütung” für literarische Übersetzer bestimmt.
Deutsche Presseverlage fordern ein Leistungsschutzrecht. Mathias Döpfner und Christoph Keese vom Verlag Axel Springer fordern in Interviews staatlichen Schutz. Zugleich gibt ihr Verlag ein Gutachten in Auftrag, mit dem die Notwendigkeit des Leistungsschutzrechts begründet werden soll. Das Gutachten wird an Bundestagsabgeordnete verschickt.
Der BGH hat entschieden: Die Erfolgsbeteiligung für Übersetzer soll doch nicht mit ihrem Seitenhonorar verrechnet werden, sondern ist zusätzlich zu zahlen – allerdings bereits ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren. Sie beträgt 0,8 Prozent vom Nettoladenpreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern.
Eigentlich müsste es inzwischen “Medienschau” heißen, denn auf die Presse kann man so schlecht verlinken. Hier also die Liste, die wir kontinuierlich aktualisieren werden. Der Schritsteller Peter Glaser bei der Tagung "Enteignung oder Infotopia?
Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative.
The post Video-Stream zur Tagung “Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens” appeared first on iRights.info.