Wozu machen wir eigentlich wissenschaftliche Nachwuchsförderung? Meine drei Lieblingsfragen, um jedem Förderprogramm auf den Zahn zu fühlen – richtig gemein, aber unbedingt notwendig.
Wozu machen wir eigentlich wissenschaftliche Nachwuchsförderung? Meine drei Lieblingsfragen, um jedem Förderprogramm auf den Zahn zu fühlen – richtig gemein, aber unbedingt notwendig.
Der Streit zwischen ‘Wissenschaft im Dialog’ und seinen Gesellschaftern wirkt zunächst wie eine Debatte um Wissenschaftskommunikation. Aber der Fall WiD zeigt: Es gibt bisher keine gute Lösung, wie begleitende Strukturen in der Forschungslandschaft finanziert werden.
Unser Job als öffentliche Verwaltung besteht unter anderem darin, Regeln festzulegen: Zielführend, fair, verständlich und transparent müssen sie sein. Aber das ist gar nicht so einfach – immer ist irgendwer unzufrieden!
Noch ist die Debatte um Militärforschung an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht offen entbrannt. Zivilklauseln sind bislang eine eher theoretische Debatte. Aber es gibt drei Gründe, weshalb uns noch eine echte Zerreißprobe bevorsteht.
Die Bezeichnung „geistiges Eigentum“ ist nicht grundsätzlich falsch, wenn es ums Urheber- oder Patentrecht geht. Aber sie ist einseitig und verdeckt die besonderen Eigenschaften von immateriellen Gütern. Besser ist es daher, von „Immaterialgüterrecht“ zu sprechen, meint Georg Fischer. In der Diskussion um den Schutz immaterieller Güter hat sich der Oberbegriff „geistiges Eigentum“ eingebürgert.
Die BMBF-Evaluation hat gezeigt, dass das WissZeitVG das Problem der Kettenbefristungen nicht gelöst hat. Aber weshalb tun sich die Hochschulen eigentlich so schwer damit, Entfristungen auszusprechen? Eine Erklärung in 10 Grafiken.
Die Oodi im finnischen Helsinki ist Bibliothek, Werkstatt und städtischer Treffpunkt in einem. Dort trifft man sich, um zu kochen, Musik zu machen, die 3D-Drucker zu benutzen und natürlich um zu lesen. Die offene Bibliothek ist beliebt bei Jung und Alt. Ist sie auch ein Vorbild für Deutschland?
Das Digitale-Dienste-Gesetz der EU soll große Internet-Plattformen künftig stärker regulieren. Aber bei allen Debatten um Transparenz, Meldepflichten und Strafverfolgung geht eine gute Nachricht für die Wissenschaft meist unter: Das Gesetz schafft auch Datenschnittstellen für die Forschung.
Seit März 2018 ist das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – abgekürzt UrhWissG – in Kraft. Um zu erfahren, wie sich das Gesetz in der Praxis macht, gab das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine qualitative Interview-Studie in Auftrag. Die Studie wurde von iRights.Law durchgeführt und ist nun veröffentlicht.
Das kürzlich erschienene Weißbuch zur Citizen-Science-Strategie 2030 zeigt, wie professionell die Community inzwischen geworden ist. Aber das Strategiepapier betont dabei immer wieder das “Innovationspotenzial” von Citizen Science. Lässt sich dieses Versprechen wirklich einlösen?