Dirk Knipphals in der taz über die FDP und die Kultur, vor allem aber über das Selbstverständnis des “Kreativen-Prekariats”: Zum Artikel. The post Wie man leben will, muss, wollen muss appeared first on iRights.info.
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Die Gerichtsverhandlung in den USA ist verschoben, die Parteien sind zurück am grünen Tisch — wie geht es weiter mit dem Google-Books-Programm? Auf der Veranstaltung von iRights.info, der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut werden am Freitag in Berlin Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft versuchen, diese Frage zu beantworten.
Bernard Lang vom Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique hat sich in einem erstmals am 20. April 2009 veröffentlichten und am 23. Juli 2009 aktualisierten Papier mit dem Titel Orphan Works and the Google Book Search Settlement – An International Perspective mit der Auswirkung des in den USA erzielten gerichtlichen Vergleichs auf die verwaisten Werke auseinandergesetzt.
Unter dem Titel „Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit“ – den ich lange als „Autorschaft als Weltherrschaft“ gelesen und mir den Kopf zerbrochen habe, was das nun zu bedeuten hätte – fand gestern eine Urheberrechtstagung in Frankfurter Literaturhaus statt, in der Roland Reuß und Freunde über ihre Sicht der Dinge, was Google Books und Open Access angeht, reden durften.
Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des Literaturübersetzerverbands VdÜ, hat im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ für mehr Vertrauen zwischen Urhebern und Verwertern aufgerufen, die doch „gemeinsam an allen Verwertungsmöglichkeiten interessiert“ sein sollten.
Bereits am 25. Mai hatte Thomas Hoeren, Urheberrechtler am Institut für Medienrecht der Uni Münster, im beck-blog, dem Jura-Forum des Münchner C.H. Beck-Verlags, seinen Kollegen aus der Wissenschaft empfohlen, der soeben von einer Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossenen Änderung des Wahrnehmungsvertrags mit der Verwertungsgesellschaft zu widersprechen. Hintergrund ist der Streit um die Google-Buchsuche.
Am 18. Juni 2009 werden fünf Klagen von Übersetzern gegen die Verlagsgruppe Random House vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei geht es um die Angemessenheit der Vergütungen, die der Verlag – und die gesamte Branche – für Übersetzungen bezahlt. Die Literaturübersetzer sind die erste Berufsgruppe, die versucht, ihr Recht vor dem Bundesgerichtshof durchzusetzen.
Die VG Wort hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23. Mai 2009 in München im Zusammenhang mit dem umstrittenen Google Book Settlement eine Änderung ihres Wahrnehmungsvertrags sowie ihres Inkasso-Auftrags für das Ausland beschlossen. Die Versammlung orientierte sich dabei im Wesentlichen an den bereits im Vorfeld veröffentlichten Entwürfen.
In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Donnerstag über eine der im Zweiten Korb eingeführten neuen Urheberrechtsschranken entschieden (Az.: 2-06 O 172/09). Nach § 52b UrhG dürfen Bibliotheken, Museen und Archive Werke aus ihrem Bestand an digitalen Leseplätzen in den Räumen der Einrichtung zur Verfügung stellen.
2002 wurde das so genannte Urhebervertragsrecht novelliert. Damit sollten die Urheber gestärkt werden, denn ihnen wurde durch das Gesetz ein Anspruch auf angemessene Vergütung verschafft.