Dass große Internetkonzerne über den „Cyberspace“ hinaus denken, wissen wir, seit Google und Apple in den Autobau investieren.
Dass große Internetkonzerne über den „Cyberspace“ hinaus denken, wissen wir, seit Google und Apple in den Autobau investieren.
Der Soziologe Harald Welzer warnt in seinem neuen Buch vor einer „ smarten Diktatur “ und erläutert im Interview im Deutschlandradio seine These („Herr Welzer, unter einem Untergang pro Buch machen Sie es nicht.“). Etwas bemüht liest sich die Erwiderung auf „ 11 irre Thesen zur Digitalisierung” bei Gründerszene . Bemerkenswert an Welzers Thesen ist vielleicht weniger das
Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Urhebervertragsrechts haben vielfältige Kritik geerntet. Während Grüne und Linke ihre Positionen öffentlich in Stellung bringen, halten sich die Koalitionsfraktionen weitgehend bedeckt. Auch innerhalb der Koalition sind offenbar einzelne Reformpunkte weiterhin umstritten, so beim geplanten Rückruf- und Auskunftsrecht.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof ein klares Urteil zugunsten der Urheber gefällt. Sie müssen ihre schmalen Tantiemen nicht mehr mit den Verlagen teilen. Warum sollten sie auch? Nehmen wir einmal an, die Mieter eines Landes würden eine Verwertungsgesellschaft gründen. Aufgabe dieser Gesellschaft wäre es, alle Möbelstücke, die von Mietern bei ihrem Auszug zurückgelassen werden, weiter zu verwerten.
Wenn die VG Wort Vergütungen fürs Kopieren verteilt, darf sie das Geld für Autoren nicht schmälern, indem sie pauschal die Hälfte an Verlage überweist. Der Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft ist damit hinfällig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Darf die VG Wort das Geld aus Kopierabgaben pauschal zwischen Urhebern und Verlagen aufteilen? Es geht um Millionen in dem seit 2011 währenden Streit.
Das Digitalisierungsprojekt „Google Books“ verletzt keine Urheberrechte, die 2005 eingereichte Klage der amerikanischen Autorenvereinigung (Authors Guild) ist gescheitert. Mit Entscheid des Obersten Gerichtshofs der USA, die Revision einer Entscheidung endgültig des Berufungsgerichts abzulehnen, ist das Urteil der bisherigen Instanz rechtskräftig.
Led-Zeppelin-Fans müssen vielleicht bald ganz stark sein. Eine amerikanische Jury könnte das weltbekannte Anfangsriff von „Stairway to Heaven“ zum Plagiat erklären. Doch sind Standardharmonien überhaupt urheberrechtlich geschützt? Eine musikalische und juristische Betrachtung. Mit Welthits ist es so eine Sache. Für viele sind sie Ventil einer Generation, stilprägend, magisch.
Seit kurzem ist eine neue Informationsbroschüre zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger verfügbar, herausgegeben und verfasst von Till Kreutzer, Anwalt bei iRights.Law und Mitbegründer der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (IGEL). Sie will in erster Linie ausführlich aufklären sowie mit weit verbreiteten Mythen aufzuräumen.
Die Literaturwissenschaftlerin Annette Gilbert beschäftigt sich mit Literatur, für die keine neuen Texte geschrieben, sondern vorhandene Texte abgeschrieben, umgeschrieben, neugeschrieben werden. Im Interview erzählt sie, weshalb es sich für Leser lohnt, sich damit zu beschäftigen, auch wenn sie das Original schon kennen.
Wissenschaftseinrichtungen wollen bestehende Fachzeitschriften umwandeln, um einen offenen Zugang zu Forschungsergebnissen zu erreichen. 30 internationale Einrichtungen haben heute eine Absichtserklärung und weitere Pläne für eine Umstellung auf Open Access veröffentlicht.