Der Europäische Gerichtshof entscheidet zur Nutzung von Fahndungs-Portraits durch die Presse, im Fall kino.to gibt es die erste Haftstrafe, die Aufhebung der Netzsperren ist durch den Bundestag. Das und mehr im Wochenrückblick.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet zur Nutzung von Fahndungs-Portraits durch die Presse, im Fall kino.to gibt es die erste Haftstrafe, die Aufhebung der Netzsperren ist durch den Bundestag. Das und mehr im Wochenrückblick.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will gegen Abmahn-Missbrauch vorgehen, der „Schultrojaner” sorgt weiter für Wirbel, nach fünf Jahren Rechtsstreit zwischen Perlentaucher und FAZ/SZ entscheidet das OLG Frankfurt erneut.
Das Medienmagazin Horizont.net meldete am vergangenen Sonntag, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstütze die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Medienredakteurin Sarah Weber schreibt: Das ist zumindest verwunderlich, da Fragen zum Leistungsschutzrecht nicht zum Datenschutz gehören.
Siegfried Kauder stolpert über Urheberrechtsverletzungen auf seiner Website, Christo gewinnt einen weiteren Streit um Reichstagsfotos, eine überhohe Handyrechnung für Softwareupdates ist unter Umständen unzulässig. Das und mehr im Wochenrückblick.
Auch Nachrichtentexte können urheberrechtlich geschützt sein, Google-Thumbnails verstoßen nach einem weiteren BGH-Urteil nicht gegen das Urheberrecht, im Fall kino.to gibt es die erste Anklage. Das und mehr im Wochenrückblick. Urheberrechtsschutz auch für Meldungen von Nachrichtenagenturen Kurztexte von Nachrichtenagenturen können als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen nationale Fußball-Exklusivlizenzen, Microsoft gewinnt einen Streit um Gebrauchtsoftware vor dem BGH, ein belgisches Gericht lässt Provider die Pirate Bay sperren. Das und mehr im Wochenrückblick. EuGH entscheidet gegen nationale Fußball-Exklusivlizenzen Der Europäische Gerichtshof hat den Fall „Murphy” entschieden.
Der Bundestags-Rechtsausschuss diskutiert über verwaiste Werke, fremde Markennamen bei Google Adwords sind zulässig, die Bundesregierung wendet sich gegen anonyme Online-Zahlungen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Das Landgericht Hamburg kassiert Buyout-Verträge von Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, eine Durchsuchung der „Akte“-Redaktion war rechtswidrig, Kieler Politiker kritisieren das ULD im Likebutton-Streit. Das und mehr im Wochenrückblick.
Die EU will verwandte Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängern, ein weiteres Gerichtsurteil verneint die Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, das Vetriebsverbot gegen Samsungs Galaxy-Tab bleibt. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Schutzfristen für Tonaufnahmen sollen verlängert werden +++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen +++ LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des „Galaxy Tab“
Die Staatsanwaltschaft Dresden kann kino.to-Nachahmer nicht verfolgen, die Bundesregierung präsentiert die Button-Lösung für Internet-Geschäfte, der Streit, der Datenschützer-Streit um den Like-Button geht weiter. Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden kann nicht gegen Nachfolger vorgehen Die Staatsanwaltschaft Dresden will nicht gegen die Nachfolgerportale von Kino.to vorgehen.